Kosten
Die AQ Austria ist berechtigt, für die von ihr durchgeführten Meldeverfahren ein Entgelt in Rechnung zu stellen und individuell vorzuschreiben. Das Entgelt umfasst die tatsächlich anfallenden Kosten für die Begutachtung sowie eine Verfahrenspauschale für die AQ Austria.
Das Board hat folgende Verfahrenspauschalen (gemäß § 20 Abs 1 HS-QSG) für Meldeverfahren der AQ Austria beschlossen.
Verfahrenspauschale (gültig ab 23.07.2024)
Verfahrenspauschale (gültig von 29.05.2024 bis 22.07.2025)
Verfahrenspauschale (gültig von 01.04.2021 bis 28.05.2024)
Verfahrenspauschale (gültig von 04.07.2019 bis 31.03.2021)
Das Board hat pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Gutachterinnen und Gutachter in Meldeverfahren der AQ Austria beschlossen.
Aufwandsentschädigung Gutachter/innen (gültig ab 04.07.2019)