Anerkennung der AQ Austria durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat

Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat nach eingehender Prüfung und Anhörung in der Sitzung vom 13. Dezember 2024 entschieden, die AQ Austria als Agentur für die institutionelle Akkreditierung gemäß Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) anzuerkennen.

Durch diese Anerkennung ist die AQ Austria berechtigt, Akkreditierungsverfahren in der Schweiz durchzuführen. Die Anerkennung gilt – unter Vorbehalt der EQAR-Registrierung – bis zum 31. Dezember 2029.