Richtlinien und Verordnungen der AQ Austria

Akkreditierung in Österreich

Festlegung der akademischen Grade für FH-Studiengänge

Berichtswesen Privathochschulen und Fachhochschulen

 Akkreditierung internationaler gemeinsamer Studienprogramme

Akkreditierung International

Akkreditierung in der Schweiz

Akkreditierung in Deutschland

  • Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)
  • Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 - 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (MRVO)
  • Akkreditierungsbericht Typ Systemakkreditierung
  • Gebührenordnung des Akkreditierungsrates

Überprüfung von Lehrgängen zur Weiterbildung

Auditrichtlinie

Meldung ausländischer Studien

Kosten

Die AQ Austria ist berechtigt, für die von ihr durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren ein Entgelt in Rechnung zu stellen und individuell vorzuschreiben. Das Entgelt umfasst die tatsächlich anfallenden Kosten für die Begutachtung sowie eine Verfahrenspauschale für die AQ Austria.

 

Das Board hat folgende Verfahrenspauschalen (gem. § 20 HS-QSG) für Qualitätssicherungsverfahren der AQ Austria an österreichischen Bildungseinrichtungen beschlossen.

 

Verfahrenspauschalen (gültig ab 23.07.2025)

Verfahrenspauschalen (gültig von 29.05.2024 bis 22.07.2025)

 

Das Board hat pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Gutachterinnen und Gutachter in Qualitätssicherungsverfahren der AQ Austria beschlossen.

 

Aufwandsentschädigung Gutachter*innen (gültig ab 01.02.2023)

Aufwandsentschädigung Gutachter*innen (gültig von 22.09.2021 bis 31.01.2023)

Geschäftsordnungen