Tätigkeitsberichte der AQ Austria
Gemäß § 28 Abs. 1 HS-QSG hat das Board der AQ Austria jährlich bis zum 31. Mai einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr zu erstellen und diesen der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister zu übermitteln. In diesem Bericht sind insbesondere die durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel darzustellen. Der Bericht ist von der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister dem Nationalrat vorzulegen und darüber hinaus durch das Board in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Die AQ Austria veröffentlicht hiermit den Tätigkeitsbericht 2024 für den Berichtszeitraum:
01.01.2024 - 31.12.2024