Jahresberichte Privathochschulen

Gesetzliche Grundlagen

Privathochschulen sind gemäß § 7 Abs. 1 PrivHG verpflichtet, der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) jährlich einen Bericht über die Entwicklungen im abgelaufenen Studienjahr vorzulegen. Der Jahresbericht der Privathochschule ist jährlich bis spätestens 31. März vorzulegen. Die Jahresberichte sind gemäß § 7 Abs. 2 PrivHG sowohl von der Privathochschule als auch der AQ Austria mit Ausnahme der Angabe von privaten Finanzierungsquellen sowie unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf der Website der Privathochschule und der Website der AQ Austria leicht zugänglich zu veröffentlichen.

  • Die Privathochschul-Jahresberichtsverordnung ist hier abrufbar.

Jahresberichte 2023/24:

Jahresberichte 2022/23:

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Jahresberichte 2019/20: