Akkreditierung International

Die AQ Austria bietet Hochschulen außerhalb Österreichs die freiwillige Akkreditierung der Institution oder von Studienprogrammen an. Mit der Akkreditierung von Studienprogrammen wird die Erfüllung von zentralen Anforderungen des Europäischen Hochschulraums für Studiengänge bescheinigt. Die Verfahrensregeln entsprechen den Grundsätzen der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). Damit unterstützt die AQ Austria die internationale Anerkennung der Studiengänge.

 

Bei internationalen Verfahren schließen die Hochschule und die AQ Austria einen Vertrag, der die Grundlagen sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten im Verfahren definiert und somit den Verfahrensablauf festlegt. Das Board der AQ Austria trifft die Akkreditierungsentscheidung und ist dabei weisungsfrei und unabhängig.

 

In internationalen Verfahren zur institutionellen Akkreditierung umfassen die Kriterien die Übereinstimmung mit im Europäischen Hochschulraum verbreiteten Standards für den institutionellen Aufbau, das Tätigkeitsspektrum und die Governance von Hochschulen. Die Kriterien für die internationale Programmakkreditierung umfassen die Übereinstimmung mit den wesentlichen Elementen der Studienarchitektur des Europäischen Hochschulraums, dem Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums, dem ECTS, des Diploma Supplements und den ESG, außerdem den Standards zur Begutachtung der Qualität der Hochschule und ihrer Studiengänge. Sie beziehen sich auf die Qualifikationsziele, das Studiengangskonzept, die personellen Ressourcen, die Raum- und Sachausstattung sowie die hochschulinterne Qualitätssicherung. 

 

Die Ergebnisse der abgeschlossenen Verfahren werden seitens der AQ Austria hier veröffentlicht.

 

Akkreditierung in Deutschland - Systemakkreditierung in Deutschland

Die AQ Austria ist zugelassen, in Deutschland Systemakkreditierungen entsprechend den Bestimmungen der Musterrechtsverordnung (MRVO) durchzuführen. In diesen Verfahren stellt die AQ Austria im Rahmen einer Begutachtung fest, ob das Hochschul-Qualitätsmanagementsystem den einschlägigen Kriterien gemäß §§ 11 - 21 MRVO entspricht. Die AQ Austria unterstützt im Anschluss die Hochschule bei der Antragstellung beim Deutschen Akkreditierungsrat.

 

Der Ablauf des Begutachtungsverfahrens ist detailliert in den §§ 22 - 33 der MRVO geregelt. Bei den Kosten orientiert sich die AQ Austria an der Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat.

 

Die Ergebnisse der abgeschlossenen Verfahren werden auch auf der Webseite des Deutschen Akkreditierungsrates veröffentlicht.

Akkreditierung in der Schweiz - Institutionelle Akkreditierung in der Schweiz

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) der Schweiz bestimmt in Art. 28 und Art. 29, dass öffentliche oder private Hochschulen, die sich als „Universität“, „Fachhochschule“ oder „Pädagogische Hochschule“ bezeichnen möchten, als Voraussetzung hierfür die institutionelle Akkreditierung benötigen, die darüber hinaus Voraussetzung ist, um Bundesbeiträge zu erhalten.

 

Mit Entscheidung vom 13. Dezember 2024 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die AQ Austria für die Durchführung von institutionellen Akkreditierungsverfahren zugelassen. Diese Verfahren dienen als Grundlage für die Entscheidung des Schweizerischen Akkreditierungsrates über die institutionelle Akkreditierung.

 

Die entsprechenden Regeln für die Durchführung dieser Verfahren und die gesetzlichen Akkreditierungsvoraussetzungen wurden vom Schweizerischen Hochschulrat in eigenen Akkreditierungsrichtlinien festgesetzt. Die AQ Austria hat die Regeln zur Durchführung des Verfahrens in einem Leitfaden erläutert.