Kosten

Die AQ Austria ist berechtigt, für die von ihr durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren ein Entgelt in Rechnung zu stellen und individuell vorzuschreiben. Das Entgelt umfasst die tatsächlich anfallenden Kosten für die Begutachtung sowie eine Verfahrenspauschale für die AQ Austria.

Das Board hat folgende Verfahrenspauschalen (gem. § 20 HS-QSG) für Qualitätssicherungsverfahren der AQ Austria an österreichischen Bildungseinrichtungen beschlossen.

Das Board hat pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Gutachterinnen und Gutachter in Qualitätssicherungsverfahren der AQ Austria beschlossen.