Öffentliche Stellungnahmeverfahren

Öffentliche Stellungnahme zu einem Verordnungsentwurf des Boards der AQ Austria

Mit dem Bundesgesetzblatt Ι Nr. 48/2026 hat der Gesetzgeber das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) sowie das Fachhochschulgesetz (FHG) geändert. Gemäß § 23 Abs. 5 HS-QSG betreffend die Fachhochschulen hat das Board der AQ Austria nach Durchführung eines öffentlichen Begutachtungsverfahrens eine Verordnung zu erlassen, in der Festlegungen hinsichtlich der Prüfbereiche und Akkreditierungsvoraussetzungen gemäß Fachhochschulgesetz (FHG) sowie der methodischen Verfahrensgrundsätze der institutionellen Akkreditierung und Programmakkreditierung zu treffen sind. Neben den durch das BGBl I Nr. 48/2026 ausgelösten Änderungen wurden auch relevante redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Übermittlung allfälliger Stellungnahmen ist bis längstens Montag, den 19.10.2026 möglich. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingegangen sein, darf von Bedenkenfreiheit ausgegangen werden.

Es wird darum gebeten, Stellungnahmen für die Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2026 (FH-AkkVO 2026) ausschließlich über die E-Mail-Adresse stellungnahmen@aq.ac.at einzubringen.

Die Stellungnahmen werden ab 20. Oktober 2026 bis 20. Februar 2027 auf der Website der AQ Austria veröffentlicht.

Vergangene Stellungnahmeverfahren sind im Archiv einsehbar.