Rahmenbedingungen

Diese Seite bietet einen kompakten Überblick über die bildungs- und rechtspolitischen Grundlagen der Anerkennung von formal, nonformal oder informell erworbenen Kompetenzen an österreichischen Hochschulen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Anerkennung von Lernergebnissen ist gesetzlich für alle Hochschulsektoren und alle Studienformen geregelt.

Anerkannt werden können Kompetenzen, die formal, non-formal oder informell erworben wurden: 

  • an Hochschulen (formal),
  • an höheren Schulen, organisierten Weiterbildungsangeboten o. Ä. (non-formal)
  • im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Tätigkeiten (informell)

Für berufliche und außerberufliche Qualifikationen ist ein Validierungsverfahren vorgesehen. Dabei werden die erworbenen Kompetenzen systematisch erfasst, dokumentiert und bewertet, zum Beispiel anhand von Arbeitsproben, Erfahrungsnachweisen oder Assessmentgesprächen. Informationen darüber, wie diese Verfahren an den einzelnen Hochschulen konkret umgesetzt werden, finden Sie in den jeweiligen Studienservices oder Anerkennungsstellen.

Für den Umfang der Anerkennung gelten folgende Höchstgrenzen:

  • Formal erworbene Kompetenzen: keine Obergrenze
  • Non-formal erworbene Kompetenzen: bis zu 60 ECTS
  • Informell erworbene Kompetenzen: bis zu 60 ECTS

Der erlaubte Gesamtumfang für die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen ist maximal 90 ECTS.

Bildungspolitische Rahmenbedingungen

Die Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen wird durch zentrale Entwicklungen der europäischen Bildungspolitik unterstützt, insbesondere durch

  • den Bologna-Prozess (Hochschulbildung), 
  • die Strategie des Lebenslangen Lernens (LLL),
  • den Kopenhagen-Prozess (berufliche Bildung) und
  • die Lissabon-Strategie, die diese Ansätze bündelt.

Ziel dieser Initiativen ist es, Bildungswege durchlässiger zu gestalten und Lernen unabhängig vom Lernort anerkennbar zu machen.

Auf nationaler Ebene bildet die Strategie „LLL:2020“ (2011) eine wichtige Grundlage. Sie sieht vor, dass Kompetenzen unabhängig vom Erwerbskontext anerkannt und zertifiziert werden und stellt formale, non-formale und informelle Lernprozesse gleichwertig nebeneinander.

Seit 2014 befasst sich die AQ Austria in mehreren, vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) unterstützten Projekten mit der Qualitätssicherung von Anerkennungsverfahren.

In allen Hochschulsektoren bestehen seit 2021 rechtliche Grundlagen für die Anerkennung formal, non-formal und informell erworbener Kompetenzen. Mit 1.1.2021 wurde die AQ Austria zudem gesetzlich als Anlaufstelle für Information und Beratung beauftragt (HS-QSG § 3 Abs. 3 Z 12)