Rahmenbedingungen

Bildungspolitische Rahmenbedingungen

Mehrere Strategien bzw. Entwicklungen europäischer Bildungspolitik können als Treiber für die Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen auf Hochschulstudien und -Studiengänge genannt werden, insbesondere der Bologna-Prozess (Hochschulbildung), die Strategie des Lebenslangen Lernens (LLL), der Kopenhagen-Prozess (Berufliche Bildung) und die Lissabon-Strategie im Bildungsbereich, der eine die verschiedenen Stränge bündelnde Wirkung zukommt.

Auf nationaler Ebene wurde im Juli 2011 die österreichische Strategie zum lebensbegleitenden Lernen „LLL:2020“ von der Bundesregierung verabschiedet, die vorsieht, dass erworbene Fertigkeiten und Kompetenzen „unabhängig davon, wo sie erworben wurden, anerkannt und als Qualifikation zertifiziert werden, wodurch non-formale und informelle Bildungsprozesse gleichwertig neben formale Bildungswege treten“ (LLL:2020, S. 44).

Seit dem Jahr 2014 befasst sich die AQ Austria in mehreren, durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF), unterstützten, Projekten mit Fragen der Qualitätssicherung von Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung non-formal und informell erworbener Kompetenzen. 

Im Jahr 2021 wurden nun auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen in allen Hochschulsektoren ermöglichen.

Mit 1.1.2021 wurde außerdem die AQ Austria gesetzlich als Anlaufstelle für Informationen und Beratung zur Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen beauftragt (HS-QSG § 3 Abs. 3 Z 12).

Insbesondere mit den neuen gesetzlichen Regelungen ist das bildungspolitische Committment zur Implementierung von Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen sichergestellt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen (Lernergebnisse) ist für alle Hochschulsektoren und alle Studienformen (ordentliche und außerordentliche Studien) gesetzlich geregelt. Die Bestimmungen umfassen die Anerkennung von Kompetenzen, die an Hochschulen, an höheren Schulen und im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Tätigkeiten erworben wurden. Für die Anerkennung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen ist ein Validierungsverfahren durchzuführen.

Das Gesetz sieht für die Anerkennung von Kompetenzen, die an Hochschulen erworben wurden keine Obergrenzen vor. An höheren Schulen erworbene Kompetenzen und berufliche bzw. außerberufliche Qualifikationen können jeweils nur bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten anerkannt werden. Insgesamt gilt für diese beiden Anerkennungsformen ein Höchstausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten.