Akkreditierung in Österreich
Die AQ Austria ist die nationale Qualitätssicherungsagentur für österreichische Fachhochschulen und Privathochschulen. Sie führt sowohl institutionelle Akkreditierungen als auch Akkreditierungen von Studienprogrammen durch. Diese Verfahren sind Grundlage für die staatliche Anerkennung der Hochschulen und ihrer Studienangebote.
Unsere Arbeit basiert auf dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) sowie auf dem Fachhochschulgesetz (FHG) und dem Privathochschulgesetz (PrivHG). Die konkreten Kriterien und Abläufe sind in der FH-Akkreditierungsverordnung und der Privathochschul-Akkreditierungsverordnung festgelegt. Alle Verfahren entsprechen den ESG-Standards und folgen dem Prinzip des Peer-Reviews.
Das Board der AQ Austria entscheidet auf Grundlage der festgelegten Regeln und unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Antrags über Akkreditierungen. Es würdigt die spezifischen Anforderungen aller Anträge und kann für jedes Verfahren beschließen, eine externe Begutachtung mit Vor-Ort-Besuch, ein schriftliches Gutachten oder den Verzicht auf eine externe Begutachtung vorzusehen. Wenn es aus den Antragsunterlagen hervorgeht, kann das Board eine externe Begutachtung zudem auf bestimmte Kriterien fokussieren. Die Verfahren werden von einer*m Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle koordiniert und begleitet.
Fachhochschulen | Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Für Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften gilt: Nach einmaliger Verlängerung der Akkreditierung unterliegen sie keiner weiteren institutionellen Akkreditierungspflicht. Nach ununterbrochener zwölfjähriger Akkreditierungsdauer müssen sie sich jedoch einem periodischen Audit unterziehen. Mit der Durchführung derartiger Audits kann optional ebenso die AQ Austria beauftragt werden (Audit). Für die Einrichtung neuer Studiengänge bedürfen Fachhochschulen/ Hochschulen für angewandte Wissenschaften vor Studienstart einer Programmakkreditierung.
Privathochschulen | Privatuniversitäten
Für Privathochschulen bzw. Privatuniversitäten gilt: Eine erste Reakkreditierung ist zunächst wieder auf sechs Jahre befristet. Danach kann das Board der AQ Austria eine Verlängerung der Akkreditierungsperiode von sechs bis zu zwölf Jahren beschließen. Für die Einrichtung neuer Studiengänge bedürfen Privathochschulen/ Privatuniversitäten vor Studienstart einer Programmakkreditierung.
Gesundheitsberufe
Bei Anträgen aus den Ausbildungsbereichen der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, der Hebammen sowie der medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischer Analytiker, Diätologin / Diätologe, Ergotherapeutin / Ergotherapeut, Logopädin / Logopäde, Orthoptistin / Orthoptist, Physiotherapeutin / Physiotherapeut, Radiologietechnologin / Radiologietechnologe) zieht die AQ Austria zusätzlich nominierte Sachverständige des Bundesministers / der Bundesministerin für Gesundheit (BMG-SV) bei.
Kontakt
- Bereichsleitung Akkreditierung und Qualitätssicherungsverfahren
Dr.in Kristina Svensson
+43 664 780 422 40kristina.svensson@aq.ac.at
Weiterführende Links
Die Akkreditierungsverfahren der AQ Austria verlaufen grundsätzlich nach folgendem Schema
