Bekämpfte Entscheidungen der AQ Austria – Anfragebeantwortung nach IFG

Im Rahmen des seit September 2025 gültigen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erhält die AQ Austria Anfragen zu verschiedenen Bereichen ihrer Arbeit. Eine Anfrage betraf die Zahl der Entscheidungen der AQ Austria, gegen die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingelegt wurde und inwiefern die Entscheidungen Bestand hatten. Die Zahlen seit 2020 zeigen dabei deutlich: Nur ein ganz geringer Teil der behördlichen Entscheidungen des Boards der AQ Austria – nämlich ca. 4 % - wird im Rahmen des Rechtsweges beeinsprucht – und von diesem Anteil endeten wiederum nur 15 % mit einer Aufhebung der Entscheidung im Rahmen und einer Neubewertung durch das BVwG. Dabei hat das BVwG auch immer nach der dann - im Zeitverlauf oft geänderten – aktuellen Sachlage neu zu entscheiden. Die AQ Austria sieht die geringe Zahl beeinspruchter Entscheidungen als Bestätigung qualitätsvoller und rechtssicherer Verfahren und sieht die Möglichkeit einer Überprüfung behördlicher Entscheidungen als Ausdruck eines gewaltenteiligen demokratischen Rechtsstaates an.