Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich

Die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen (Lernergebnisse) ist für alle Hochschulsektoren und alle Studienformen (ordentliche und außerordentliche Studien) gesetzlich geregelt. Die Bestimmungen umfassen die Anerkennung von Kompetenzen, die an Hochschulen, an höheren Schulen und im Rahmen beruflicher und außerberuflicher Tätigkeiten erworben wurden. Für die Anerkennung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen ist ein Validierungsverfahren durchzuführen.

 

Das Gesetz sieht für die Anerkennung von Kompetenzen, die an Hochschulen erworben wurden keine Obergrenzen vor. An höheren Schulen erworbene Kompetenzen und berufliche bzw. außerberufliche Qualifikationen können jeweils nur bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten anerkannt werden. Insgesamt gilt für diese beiden Anerkennungsformen ein Höchstausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten.