Fachhochschulen
Institutionelle Akkreditierung
Um in Österreich als Fachhochschule tätig zu sein, bedarf es gemäß § 23 HS-QSG einer Akkreditierung durch die AQ Austria. Die Erstakkreditierung bezieht sich sowohl auf die Institution selbst, als auch auf die zu diesem Zeitpunkt beantragten Studiengänge.
Mit dem Akkreditierungsbescheid wird der Rechtsstatus als Fachhochschule für die Dauer von sechs Jahren erteilt.
Verlängerung der institutionellen Akkreditierung
Die institutionelle Akkreditierung einer Fachhochschule wird zunächst befristet auf sechs Jahre erteilt. Die Verlängerung der Akkreditierung (Reakkreditierung) ist von der Fachhochschule zu beantragen und setzt den Nachweis voraus, dass die Akkreditierungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind und dies auch in den folgenden sechs Jahren zu erwarten ist. Die Verlängerung der Akkreditierung bezieht alle zu diesem Zeitpunkt akkreditierten Studiengänge mit ein. Im Unterschied zur erstmaligen Akkreditierung kann die AQ Austria die Verlängerung der Akkreditierung auch unter Auflagen aussprechen.
Nach einmaliger Verlängerung der Akkreditierung unterliegen Fachhochschulen keiner weiteren institutionellen Akkreditierungspflicht. Nach einer zwölfjährigen Akkreditierungsdauer müssen sie sich gemäß § 22 HS-QSG einem periodischen Audit unterziehen.
Programmakkreditierung
Will eine akkreditierte Fachhochschule neue Studiengänge einrichten, bedarf sie dazu gemäß § 23 HS-QSG ebenfalls einer Akkreditierung. Programmakkreditierungen werden grundsätzlich unbefristet erteilt. Nicht akkreditierungspflichtig sind Hochschullehrgänge (§ 9 FHG).
Exemplarischer Verfahrensablauf VO 2021
Exemplarischer Verfahrensablauf VO 2019
Bei Anträgen aus den Ausbildungsbereichen gehobenen medizinische-technischen Dienste, der Hebammen, sowie der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege sind die gem. § 3 Abs 6 MTD-Gesetz, § 11 Abs 4 HebG und § 28 Abs 4 GukG nominierten Sachverständigen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) beizuziehen.
Leitfaden für BMG-Sachverständige (2022)
Exemplarischer Verfahrensablauf mit Einbezug von BMG-Sachverständigen VO 2021
Ablauf des Akkreditierungsverfahrens mit Einbezug Einbezug von BMG-Sachverständigen VO 2019